POS · Ihr bestehender Auftrag
Vorzeitiger Leistungsbeginn
Sie haben POS bereits beauftragt und möchten, dass wir vor Ablauf Ihrer Widerrufsfrist mit der vereinbarten Dienstleistung beginnen? Hier können Sie diesen Wunsch ausdrücklich bestätigen.
Ihre Entscheidung ist freiwillig. Das Formular erteilt keinen neuen Auftrag und ersetzt keine Terminvereinbarung.

Wichtig: Der bloße Beginn der Arbeiten lässt Ihr Widerrufsrecht nicht erlöschen. Bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung kann es unter den gesetzlichen Voraussetzungen vorzeitig enden. Die Einzelheiten finden Sie in Ihrer Widerrufsbelehrung und in der Erklärung unten.
Was bedeutet Ihre Zustimmung?
Früher beginnen
Sie verlangen ausdrücklich den Beginn innerhalb der noch laufenden Widerrufsfrist. Ohne diese Erklärung beginnen wir erst nach Ablauf der maßgeblichen Frist und entsprechend der vereinbarten Terminplanung.
Rechte kennen
Bei einer entgeltlichen Dienstleistung setzt ein vorzeitiges Erlöschen insbesondere die vollständige Leistung, Ihre vorherige ausdrückliche Zustimmung und Ihre bestätigte Kenntnis der Folgen voraus.
Erbrachte Arbeit
Widerrufen Sie vor vollständiger Leistungserbringung, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen Wertersatz für den bereits erbrachten Anteil anfallen. Dazu gehören Ihr ausdrückliches Verlangen und die ordnungsgemäße Information.
Vorzeitigen Leistungsbeginn bestätigen
Halten Sie Ihre Angebots- oder Vertragsnummer, das Angebotsdatum und Ihre Kontaktdaten bereit. Verwenden Sie die Angaben des bereits geschlossenen Vertrags. Bitte lesen Sie vor dem Absenden die Widerrufsbelehrung und alle Erklärungen im Formular.
Formular öffnen und Erklärung abgeben
Alle Bestätigungsfelder sind zunächst leer. Treffen Sie Ihre Auswahl nur, wenn Sie den vorzeitigen Beginn ausdrücklich wünschen. Bei mehreren Vertragsparteien gibt jede Person die Erklärung für sich ab.
Informationen zur Verarbeitung Ihrer Angaben finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Häufige Fragen zum vorzeitigen Leistungsbeginn
Für wen ist diese Erklärung gedacht?
Für Verbraucherinnen und Verbraucher mit einem bereits geschlossenen POS-Vertrag, bei dem ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht – etwa bei einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossenen Vertrag. Sie betrifft den gewünschten Beginn der vereinbarten Dienstleistung vor Fristablauf. Unternehmergeschäfte sind davon zu unterscheiden.
Verzichte ich damit sofort auf mein Widerrufsrecht?
Nein. Der Arbeitsbeginn allein beendet das Widerrufsrecht nicht. Für ein vorzeitiges Erlöschen bei entgeltlichen Dienstleistungen verlangt das Gesetz insbesondere die vollständige Erbringung sowie Ihre vorherige ausdrückliche Zustimmung und die Bestätigung Ihrer Kenntnis der Folgen. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen muss die Zustimmung auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt werden.
Was passiert bei einem Widerruf nach Arbeitsbeginn?
Solange Ihr Widerrufsrecht besteht, können Sie es nach den Angaben Ihrer Widerrufsbelehrung ausüben. Für bereits erbrachte Leistungen kann bei erfüllten gesetzlichen Voraussetzungen ein angemessener Wertersatz anfallen. Maßgeblich ist grundsätzlich der erbrachte Anteil am vereinbarten Gesamtumfang, nicht automatisch der gesamte Auftragspreis.
Zum Widerrufsformular.
Beauftrage ich mit diesem Formular neue Leistungen?
Nein. Sie bestätigen ausschließlich den gewünschten vorzeitigen Beginn eines bereits geschlossenen Vertrags. Neue Leistungen, Änderungen des Auftragsumfangs und konkrete Ausführungstermine werden gesondert mit POS abgestimmt. Die Erklärung garantiert keinen sofort verfügbaren Termin.
Gilt das genauso für bestellte oder maßgefertigte Möbel?
Nicht pauschal. Für Warenlieferungen gelten andere Regeln als für Dienstleistungen. Bei Waren, die nach Ihren individuellen Vorgaben angefertigt werden, kann ein gesetzlicher Ausschluss des Widerrufsrechts bestehen. Entscheidend sind der konkrete Vertrag und die gesetzlichen Voraussetzungen. Diese Erklärung ist kein allgemeiner Widerrufsverzicht für Waren oder Bestellungen.
Rund um Ihren POS-Auftrag
Gesetzliche Grundlagen zum Nachlesen
- § 356 BGB: Beginn und Erlöschen des Widerrufsrechts – unter anderem die Voraussetzungen bei Dienstleistungen.
- § 357a BGB: Wertersatz nach einem Widerruf – Voraussetzungen und Bemessung bereits erbrachter Leistungen.
- § 312g BGB: Widerrufsrecht und Ausnahmen – einschließlich individuell angefertigter Waren.
Diese Übersicht ergänzt die für Ihren Vertrag maßgebliche Widerrufsbelehrung. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

