
Was können Sie als Kunde zur Vorbereitung auf einen Handwerkereinsatz tun?
Viele Kunden fragen uns, was diese selbst zur Vorbereitung auf einen Handwerkereinsatz tun können. Tatsächlich gibt es da einige Dinge, welche Sie hier im Folgenden nachlesen können.
Wir und die Handwerker freuen sich, wenn ein Kunde optimal vorbereitet ist. So geht alles viel schneller und unnötige Beschädigungen an Ihrem Hausrat werden vermieden.
Grundsätzlich obliegt die Vorbereitung des Arbeitsbereichs dem Auftraggeber und nicht den ausführenden Handwerkern. Persönliche Gegenstände, wertvolle Objekte sowie sämtliche Einrichtungsgegenstände im Arbeitsbereich sind daher vor Beginn der Arbeiten eigenständig zu sichern bzw. zu entfernen. Die Handwerker sind ausschließlich für die vereinbarten Leistungen zuständig. Wir bitten Sie daher, entsprechende Vorbereitungsmaßnahmen rechtzeitig selbst vorzunehmen.
Räumen Sie alles aus dem Weg, worüber man stolpern kann, oder was beim Vorbeigehen oder während den Arbeiten verschmutzt oder beschädigt werden könnte.
Dazu gehören Vasen, Bilder, Teppiche, Kinderspielzeug auf den Boden, Kleidung am Garderobenhaken, herumstehende Schuhe oder was auch immer.
Handwerker laufen mit großen Werkzeugkisten durch Ihre Wohnung.
Der Handwerker selbst + 2 Werkzeugkisten in der linken und rechten Hand ergibt die Breite von 3 Personen! Ein schmaler Flur mit Hindernissen kann hier zu Verschmutzung oder Beschädigung von Gegenständen führen.
Wo gehobelt wird, da fällt Späne.
Wo gebohrt wird, da rieselt es Staub!
Wenn es möglich ist, nutzen wir natürlich einen Staubsauger, aber dieser fängt natürlich nicht alles auf, je nach Wandbeschaffenheit.
Bilderrahmen, Kleidungsstücke, Vorhänge… was auch immer in der Nähe ist, könnte eingestaubt werden.
Oftmals kommen wir in renovierte Wohnungen oder Neubauten. Frisch verlegtes und geöltes Eichenparkett ist der Klassiker aller Reklamationen in Bezug auf Fussböden.
Bitte schützen Sie den Fussboden z.B. mit Rollfilz oder anderen Alternativen gegen Verschmutzung oder Beschädigungen – auch dann, wenn es kein Parkett ist. Gerade im Winter, wo sich gerne mal Streusalz und Kieselsteine in den Schuhsohlen befinden, verursacht das unschöne Kratzer. Dann muss Ihr neues Parkett erneut geschliffen und geölt werden. Da bei einem Einzug nicht nur wir, sondern sicher noch andere Gewerke ein und aus gehen (insbesondere eine Umzugsfirma), empfiehlt sich ein solcher Schutz solange, bis der letzte Handwerker durch ist.
Wenn Sie einen Schutzbelag auslegen, achten Sie bitte darauf, dass dieser frei von Schmutz ist. Selbst kleinste Teilchen, welche sich z.B. in einer Möbeldecke festgefressen haben, verursachen bei Rutschbewegungen unerwünschte Kratzer und Furchen im Fussboden.
Wird die Arbeitsplatte gewechselt, müssen die Küchenschränke komplett leer geräumt werden. Der Handwerker muss mit dem Akkuschrauber in den Schrank kriechen, um die Platten auch von hinten zu befestigen.
Ausserdem können bei den Arbeiten Geschirr und Lebensmittel verschmutzt und eingestaubt werden.
Ofmals stehen in Treppenhäusern Stühle und Pflanzen. Diese Gegenstände müssen beräumt werden, insbesondere bei der Anlieferung von Möblen und Küchen.
Diese Formulierung mag zunächst etwas direkt wirken, soll jedoch vor allem eines verdeutlichen: Für ein gutes und sicheres Arbeitsergebnis benötigt der Handwerker Ruhe und Konzentration bei seiner Tätigkeit.
Gerade bei präzisen Arbeiten – beispielsweise beim Ausmessen von Bohrlöchern oder Ausschnitten – ist es wichtig, dass der Handwerker ungestört arbeiten kann. Auch aus Sicherheitsgründen ist dies sinnvoll: Sollte einmal ein Werkzeug herunterfallen, ist ausreichend Abstand für alle Beteiligten von Vorteil.
Bitte haben Sie außerdem Verständnis dafür, dass fortlaufende Fragen oder ständiges beobachten und kommentieren einzelner Arbeitsschritte die Konzentration beeinträchtigen können. Viele Handwerker arbeiten am besten, wenn sie ihre Aufgaben in Ruhe und ohne Ablenkung ausführen können.
Wenn Sie dem Handwerker den nötigen Freiraum geben, tragen Sie wesentlich dazu bei, dass die Arbeiten sorgfältig, sicher und in bestmöglicher Qualität ausgeführt werden können.
Achten Sie bitte darauf, dass Kinder nicht in den Aktionsradius des Handwerkers laufen. Verletzungsgefahr! Auch der Griff in die Werkzeugkiste des Handwerkers und das Verteilen dessen Werkzeugs in Ihrer Wohnung ist nicht erwünscht – und birgt überdies ebenso akute Verletzungsgefahr. In einem solchen Fall (kam bereits leider vor), ist nicht der Handwerker schuld, sondern Sie würden Ihre Aufsichtspflicht verletzen. Kinder haben auf einer Baustelle nichts zu suchen! Zutrauliche Haustiere, die gerne um die Beine von Leuten herumtanzen, sperren Sie am besten in einen seperaten Raum.
Haben Sie auf Ihrem Hof / Grundstück die Möglichkeit, dass unsere Handwerker parken können, teilen Sie uns das bitte unbedingt im Vorfeld mit.
Gibt es keine oder nur sehr schlechte Parkmöglichkeiten, denken Sie bitte darüber nach, eine Halteverbotszone einrichten zu lassen (das kann auch über uns gebucht werden). Gerade bei Küchenmontagen ist die Ausrüstung größer und es muss mehrfach am Tag zum Auto gelaufen werden. Eventuell müssen auch Besorgungsfahrten getätigt werden, und dann finge die Parkplatzsuche wieder von vorne an (es ist auch Ihr Zeitverlust, insbesondere bei Regiestunden Aufträgen!).
Bei der Anlieferung von Möbeln oder Küchen muss man mindestens in 2. Reihe halten können, ohne den fließenden Verkehr zu blockieren. Andernfalls kann der Entladevorgang abgebrochen werden. Denken Sie bitte auch hier an eine Halteverbotszone, denn Bussgelder gehen auch hier zulasten der Handwerker.
Auch wenn Sie einen Handwerker zur Hilfe bei einer vorangegangnenen Selbstmontage gebucht haben – Nein, besser nicht. Ab dem Zeitpunkt, zu dem der Handwerker Ihre Vorarbeit übernimmt, ist schluss mit Haftung, wenn Sie selbst weiter ins Geschehen mit eingreifen!
Unsere Handwerker benötigen keine Helfer, ausser für kurze Handgriffe, z.B. das Anheben eines schweren Gegenstandes. Ansonsten geht das Haftungsrisiko auf Sie als Kunde über, wenn ein Schaden eintritt und die Urheberschaft nicht mehr feststellbar ist.
Das, was Ihnen die Arbeit des Handwerkers wert war!
Es ist Ihnen niemand böse, wenn Sie gar kein Trinkgeld geben, z.B. wenn das Ihre persönliche Situation nicht zulässt oder Sie es einfach nicht möchten. Für alle, die dennoch Trinkgeld geben möchten und die Angabe einer Größenordnung wünschen, gilt die Regel 3 € pro abgeleisteter Arbeitsstunde. Damit liegen Sie in der goldenen Mitte.
Nein, das ist absolut nicht notwendig und wird auch gar nicht erwartet. Wenn Sie dennoch vorhaben, Lebensmittel bereit zu stellen, sprechen Sie das gleich beim Eintreffen der Handwerker ab. Softdrinks werden oftmals dankbar angenommen. Achten Sie hier auf kleine Portionseinheiten, sonst haben Sie nach Feierabend etliche nur halb ausgetrunkene Flaschen herumstehen!

