Zum Inhalt springen

POS · Sachverständigenbüro Robert M. Pudewell

Wasserschaden: Begutachtung und Schadensmanagement

Ein Wasserschaden kann Küchen, Möbel und weitere Bereiche einer Immobilie betreffen. Wir unterstützen Sie bei der technischen Dokumentation und – nach gesonderter Vereinbarung – bei der Organisation der erforderlichen Wiederherstellung.

Stark beschädigte Küche mit offener Decke, beschädigten Einbauten und Schutt.
Symbolbild zur Veranschaulichung des Themas.

Bei einem akuten Schaden zuerst für Sicherheit sorgen

Bei unmittelbarer Gefahr wählen Sie 112. Betreten Sie keine Bereiche, in denen Wasser und elektrische Anlagen eine Gefahr bilden können. Lassen Sie erforderliche Sicherungsmaßnahmen durch zuständige Fachkräfte durchführen.

Informieren Sie zeitnah die zuständigen Beteiligten, etwa Versicherung, Vermieter oder Hausverwaltung. Halten Sie den Schaden gefahrlos mit Fotos fest. Notwendige Schadenminderung hat Vorrang; warten Sie damit nicht allein auf einen Gutachtertermin. Planbare Sanierungsschritte sollten mit den zuständigen Beteiligten abgestimmt werden.

Welche Unterstützung wir vereinbaren können

Technische Dokumentation

Betroffene Bauteile, sichtbares Schadensausmaß und Hinweise auf den Hergang aufnehmen. Weitere Untersuchungen nach Bedarf abstimmen.

Mehr erfahren →

Maßnahmen koordinieren

Angebote geeigneter Fachunternehmen zusammenführen und Räumung, Trocknung sowie Wiederherstellung organisatorisch abstimmen.

Unterlagen aufbereiten

Technische Informationen, Kostenangebote und den Bearbeitungsstand geordnet für Auftraggeber und beteiligte Stellen bereitstellen.

Gutachten und Wiederherstellung getrennt beauftragen

Vor Auftragsannahme klären wir, ob eine sachverständige Bewertung oder eine beratende und koordinierende Rolle benötigt wird. Eine eigene wirtschaftliche Mitwirkung an der Wiederherstellung kann einer unabhängigen Begutachtung desselben Falls entgegenstehen.

Versicherungsschutz, Deckungszusagen und rechtliche Ansprüche werden nicht durch uns entschieden. Eine Erstattung des Honorars oder der Sanierungskosten kann nicht zugesagt werden.

Kosten und benötigte Angaben

Das Honorar richtet sich nach Schadensumfang, Untersuchungsaufgabe und gewünschter Koordination. Leistungsumfang, Berechnungsgrundlage und gegebenenfalls Vorschuss werden vor Beauftragung vereinbart.

  • Schadensort, Zeitpunkt und kurze Beschreibung des Ereignisses.
  • Fotos der betroffenen Räume und Bauteile, soweit gefahrlos möglich.
  • Angaben zu bereits eingeleiteten Maßnahmen und beauftragten Unternehmen.
  • Relevante Versicherungsunterlagen sowie vorhandene Schadennummer und Ansprechpartner.

Häufige Fragen

Bieten Sie einen rund um die Uhr verfügbaren Notdienst?

Eine sofortige Einsatzbereitschaft wird nicht zugesagt. Fragen Sie die aktuelle Verfügbarkeit an. Bei akuter Gefahr wenden Sie sich an die zuständigen Notfallstellen.

Darf ich vor dem Gutachtertermin Schadenminderung veranlassen?

Notwendige Gefahrenabwehr und Schadenminderung dürfen nicht allein wegen des Termins unterbleiben. Dokumentieren Sie den Zustand gefahrlos und stimmen Sie weitere Maßnahmen mit den zuständigen Beteiligten ab.

Zahlt die Versicherung automatisch den Gutachter?

Nein. Klären Sie eine Kostenübernahme vorab mit der Versicherung. Vertraglicher Kostenschuldner bleibt der Auftraggeber nach der getroffenen Vereinbarung.

Können Sie mehrere Gewerke koordinieren?

Die organisatorische Abstimmung geeigneter Fachunternehmen kann gesondert beauftragt werden. Zuständigkeiten, Vollmachten und Vergütung werden dafür vorab festgelegt.

Welche Unterlagen soll ich zuerst senden?

Eine kurze Schilderung, den Schadensort, aussagekräftige Fotos und die wichtigsten vorhandenen Versicherungs- oder Auftragsunterlagen. Bitte zunächst nur die notwendigen Dokumente übermitteln.

Passende Informationen

Offizielle Informationen zum Weiterlesen

Die verlinkten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Die rechtliche Einordnung Ihres Einzelfalls gehört nicht zum Umfang unserer technischen Begutachtung.

Schildern Sie uns Ihr Anliegen

Senden Sie eine kurze Beschreibung, den Schadensort und die wichtigsten Unterlagen. Wir klären Zuständigkeit, Leistungsumfang und Honorar vor der Beauftragung.

Sachverständigenbüro Robert M. Pudewell · Berlin, Potsdam und Brandenburg. Termine nach Vereinbarung. Technische Begutachtung und Beratung; keine Rechtsberatung.